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ArbG Frankfurt/Main, 09.01.2001 - 8 Ca 2893/00 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 8 Ca 2893/00 (https://dejure.org/2001,45915)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.01.2001 - 8 Ca 2893/00
- LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 609/01
Werksstudent - Gehaltsanspruch wie Angestellter?
Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main hat mit einem am 09. Januar 2001 verkündeten, dem Kläger am 14. März 2001 zugestellten Urteil - 8 Ca 2893/00 (BI. 44 bis 47 d. A.) - die Klage abgewiesen.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 09. Januar 2001 - 8 Ca 2893/00 - ist nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes statthaft, §§ 64 Abs. 2, 8 Abs. 2 ArbGG, und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 516, 518, 519 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG.